Hinweis: Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung im kaufmännischen Verkehr

1. Geltungsbereich

1.1

Die PLANOPTO UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „PLANOPTO“) bietet auf der Internetseite callsheep.de eine web-basierte Verwaltungs-Software mit dem Namen „callsheep“ (im Folgenden „Software“) für Unternehmen (im Folgenden „Kunden“), insbesondere zum Buchen und Verwalten von externen Dienstleistern, an.

1.2

Die Nutzungsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen PLANOPTO und deren Kunden bezüglich der Zurverfügungstellung der Software „callsheep“ über das Internet (Software-as-a-Service).

1.3

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

1.4.

Es gelten ausschließlich diese AGB, die der Kunde mit Vertragsabschluss akzeptiert. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn PLANOPTO einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine Bedingungen und/oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder sie beifügt und PLANOPTO nicht widerspricht, es sei denn, dass PLANOPTO der Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat.

1.5

PLANOPTO behält sich das Recht vor, jederzeit Anpassungen an den angebotenen Produkten und Leistungen in einem zumutbaren Rahmen vorzunehmen und den Kunden davon in Kenntnis zu setzen. Die AGB bleiben auch bei einem abgeänderten Leistungsangebot uneingeschränkt gültig, es sei denn, dass eine abweichende Regelung ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.

2. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und PLANOPTO

2.1

Die Nutzung der Software setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen (im Folgenden „Registrierung“). Mit der Registrierung gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Software ab. Dieses Angebot kann PLANOPTO mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für den eingerichteten Account annehmen.

2.2

Mit Registrierung und Annahme des Registrierungsvorgangs durch PLANOPTO kommt ein Rahmenvertrag zwischen den Parteien zustande. Der Kunde kann nach Abschluss des Rahmenvertrages zwischen verschiedenen Software-Angeboten wählen, die sich vom Umfang, von Funktionalitäten und/oder Add-ons für eine festgelegte, maximale Anzahl an Mitarbeitern, sowie den Preisen unterscheiden. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsstruktur auf der Website von PLANOPTO. Die Angebote sind auf eine dauerhafte Nutzung angelegt („Abonnement“).

2.3

Wählt der Kunde eines der Software-Angebote aus, dann kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und PLANOPTO über die in dem Angebot spezifizierte Laufzeit zustande.

3. Leistungen

3.1

PLANOPTO stellt dem Kunden für die Laufzeit des Nutzungsvertrags die Nutzung der Software als Software-as-a-Service (im Folgenden: „SaaS“) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Software-Version einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten ergibt sich aus der Beschreibung auf der Internetseite callsheep.de unter dem Sublink „pricing“. Die Software unterstützt den Kunden bei der Personalorganisation und Planung durch, aber nicht ausschließlich, das automatisierte Versenden von Nachrichten an Kontakte sowie dem Bearbeiten von Rückmeldungen. Dazu lädt der Kunde auf eigene Verantwortung Kontaktdaten hoch und stellt sicher, dass diese Kontaktdaten rechtmäßig und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet werden. Hierfür räumt PLANOPTO dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrags begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein. Für die Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partner-Integrationen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters.

3.2

Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß und gemäß des Lizenzgegenstandes zu nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine Unterlizenzen vergeben und/oder die bezogenen Dienste oder die Software vermieten, verleasen, oder in anderer Weise Dritten zur Nutzung überlassen oder für andere Zwecke als des Vertragsgegenstandes nutzen. PLANOPTO schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergangspunkt und den IT-Systemen des Kunden. Es obliegt dem Kunden, die technischen Voraussetzungen zur Online-Nutzung der Software zu schaffen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die gewerblichen Schutzrechte einschließlich der Urheberrechte von PLANOPTO sowie der Urheberrechte Dritter zu beachten. Dem Kunden ist es verboten, die Software oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, oder anderweitig zu vervielfältigen.

3.3

Die Software ermöglicht den Austausch von Daten mit Systemen von Drittanbietern („Drittsystem“) über Schnittstellen („Integrations“). Auf der Webseite callsheep.de findet sich eine Übersicht und Beschreibung aller verfügbaren Integrationen. PLANOPTO behält es sich vor, das Angebot an Integrationen zu ändern, insbesondere wenn der Drittanbieter die Integration anpasst oder einstellt. Soweit Integrationen nicht als solche auf callsheep.de gekennzeichnet sind („callsheep-Integration“), handelt es sich um Integrationen, die von Drittanbietern bereitgestellt und alleine von diesen verantwortet werden („Partner-Integration“). Integrationen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Datenaustausch mit den explizit vorgesehenen Drittsystem genutzt werden. Für den Betrieb des Drittsystems, einschließlich dessen Verfügbarkeit, ist im Verhältnis zwischen Kunde und PLANOPTO der Kunde verantwortlich.

4. Verfügbarkeit und Störungen

4.1

PLANOPTO gewährleistet eine 97%-ige Verfügbarkeit der als SaaS zur Verfügung gestellten Software im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von PLANOPTO liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten liegen oder die vorab angekündigt wurden.

4.2

PLANOPTO ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten getätigt. Die Ankündigung von Wartungsarbeiten innerhalb diese Zeitfensters erfolgt mindestens 24 Stunden vorab.

4.3

Meldungen einer Nichtverfügbarkeit oder Störungsmeldungen können während der normalen Geschäftszeiten telefonisch oder per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen. Der Kunde muss die Störung unverzüglich melden. PLANOPTO wird die Störung, soweit sie von ihr zu vertreten ist, und sie nicht nur unerheblich ist, zeitnah bearbeiten. Hierzu ist PLANOPTO ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln. PLANOPTO ist berechtigt, den Mangel durch eine Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Leistung nicht erheblich leidet. Eine verschuldensunabhängige Haftung, auch die für anfängliche Mängel, ist ausgeschlossen.

4.4

Vorübergehende Zugriffsbeschränkungen und Störungen begründen weder Gewährleistungsansprüche noch ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn PLANOPTO ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

4.5

Für die einwandfreie Nutzung der Software müssen bestimmte Systemanforderungen erfüllt werden, z.B. die Verfügbarkeit eines gängigen, aktuellen Browsers. Für Leistungsstörungen bzw. Einschränkungen bei der Verwendung von abweichenden Systemkonfigurationen ist PLANOPTO nicht verantwortlich und kann die Funktionsfähigkeit der Software nicht gewährleisten

5. Mitwirkungsleistungen des Kunden

5.1

Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.

5.2

Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software der PLANOPTO nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde versichert mit dem Akzeptieren dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich, die in der Software eingetragenen persönlichen Daten seiner Kontakte rechtmäßig erhoben zu haben und mit dem Einverständnis der betroffenen Personen zu verarbeiten. Insbesondere versichert der Kunde, das Einverständnis der in der Software eingetragenen Kontakte eingeholt zu haben, diese Kontakte über die Software kontaktieren zu dürfen. Der Kunde wird PLANOPTO unverzüglich schriftlich informieren über den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung, über eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt, sowie über eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von PLANOPTO bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.

5.3

Der Kunde verpflichtet sich dazu, seine Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Weitergabe an Mitarbeiter kann vertraglich erlaubt sein. In diesem Fall müssen die dem Kunden zurechenbaren Mitarbeiter sicherstellen, dass sie die Zugangsdaten gegen missbräuchliche Nutzung Dritter schützen. Ein Verstoß hiergegen muss sich der Kunde zurechnen lassen. Hat der Kunde oder seine Mitarbeiter Kenntnis über eine missbräuchliche Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte erlangt, oder vermutet er diese, hat er dies unverzüglich PLANOPTO mitzuteilen.

5.4

Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen. Darunter fällt die Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenz, die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox als Browser, die Zustimmung der Verwendung von Cookies, sowie das Sicherstellen einer sicheren Internetverbindung.

5.5

Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob PLANOPTO den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere die Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten, sowie die fachliche Einrichtung von Integrations im Account der Software und im Drittsystem z.B. die Festlegung, ob bestimmte Datenfelder übertragen werden sollen und wie Kunden-spezifische Werte aus Mehrfachauswahlfeldern zuzuordnen sind, sowie die Prüfung der Richtigkeit der Funktion der Integration anhand von Testfällen (z.B. betreffend die Textlänge von Freitextfeldern) vor Produktivnutzung, sowie die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Aktivierung von Schnittstellen im Drittsystem, sowie die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.

6. Rechteeinräumung

6.1

Der Kunde erklärt, für sämtliche Inhalte, die er auf seinem Account hochlädt oder dort erstellt, das alleinige Urheberrecht zu haben oder anderweitig berechtigt zu sein, die Inhalte im Zusammenhang mit PLANOPTO zu nutzen, z.B. durch eine entsprechende Lizenz oder Erlaubnis des Rechteinhabers.

6.2

Zur vertragsgemäßen Leistung räumt der Kunde PLANOPTO die Nutzungsrechte für die Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentliche Zugänglichmachung seiner Inhalte ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, solange der Vertrag Bestand hat. PLANOPTO hat kein Recht, die Inhalte des Kunden in einem anderen Zusammenhang als für den Einsatz des Kunden zu nutzen oder gar an Dritte weiterzugeben, zu vermieten oder zu verkaufen.

7. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen

7.1

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf der Internetseite callsheep.de dargestellt werden. Die dortigen Preise sind monatliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Die Höhe der monatlichen Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach der gewählten Version der Software und wird beim Bestellprozess entsprechend angegeben.

7.2

Die Abrechnung erfolgt monatlich. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.

7.3

Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software über den Account.

7.4

Die Zahlung der vereinbarten Entgelte ist über die bei der Registrierung angegebenen Zahlungsmittel möglich. Für die Zahlung per Lastschriftverfahren erteilt der Kunde PLANOPTO durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat, das es PLANOPTO erlaubt, die vereinbarten Entgelte direkt vom Konto des Kunden abzubuchen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. PLANOPTO behält sich das Recht vor, dem Kunden Aufwandskosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund nicht ausreichend gedeckter Konten (insbesondere Rückbuchungen) anfallen. Im Falle einer Überweisung muss die Zahlung an den im Zahlungsprozess angegebenen Zahlungsdienstleister gerichtet werden.

7.5

PLANOPTO behält sich das Recht vor, Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere über Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”) abzuwickeln. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters wie die unter https://stripe.com/de/legal einsehbaren Nutzungsbedingungen von Stripe. PLANOPTO behält sich bei Zahlungen mit Kreditkarte das Recht vor, die Gültigkeit der Karte zu überprüfen, den Verfügungsrahmen für die Debitierung, sowie die Adressangaben zu kontrollieren und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die eingegebene Kreditkarte als Zahlungsmittel abzulehnen.

7.6

Ist vertraglich eine Zahlungsmethode hinterlegt, über die die Kosten für die Vertragsverlängerung automatisch abgebucht werden sollen, so wird PLANOPTO beim Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung des Kunden, den fälligen Rechnungsbetrag am Tag der Vertragsverlängerung automatisch abbuchen. Ist eine automatische Abbuchung nicht möglich, erhält der Kunde am Tag der Vertragsverlängerung eine Zahlungsaufforderung zugeschickt. Die Zahlung für die neue Vertragslaufzeit muss innerhalb von 14 Tagen vorgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen sowie Zahlungen auf Basis von Lastschriftverfahren auf Richtigkeit zu überprüfen, eventuelle Unstimmigkeiten anzuzeigen und Einwendungen innerhalb von acht Wochen geltend zu machen. Bringt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums keine Einwände vor, so gilt die Rechnung bzw. die Zahlung als anerkannt.

7.7

Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde PLANOPTO, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.

7.8

Sollte sich bei der monatlichen Abrechnung der Preis wegen Änderung der Bestellparameter erhöhen, stellt PLANOPTO den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungsmonats entweder sofort oder mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung. Sollte sich der Preis während des Abrechnungszeitraumes wegen Änderung der Bestellparameter verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.

7.9

Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist PLANOPTO berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird PLANOPTO den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber PLANOPTO geltend gemacht werden. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

8. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung

8.1

Mit Registrierung und Annahme des Registrierungsvorgangs durch PLANOPTO kommt ein Rahmenvertrag zwischen den Parteien zustande, der auf unbestimmte Zeit läuft. Der Kunde kann nach Abschluss des Rahmenvertrages zwischen Software-Angeboten wählen, die sich vom Umfang und von Funktionalitäten unterscheiden. Die unterschiedlichen Leistungsparameter und Preise kann der Kunde der Webseite entnehmen.

8.2

Sobald der Kunde die Software-Kategorie ausgewählt hat, beginnt der Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software zu dem vereinbarten Mindestlaufzeit bezüglich des jeweiligen vom Kunden gewählten Angebotsumfangs („Nutzungsvertrag“). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Nutzungsvertrag um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Kunde nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Monats kündigt. Die Nutzung ist anteilig zu vergüten. Die Kündigungsfristen gelten auch für PLANOPTO.

8.3

Der Kunde hat die Möglichkeit, das Leistungspaket zu wechseln. Eine Heraufstufung des Leistungspakets ist jederzeit möglich. Der Wunsch auf Herabstufung des Leistungspakets muss der Kunde PLANOPTO spätestens vier Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages mitgeteilt haben.

8.4

Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.5

Die Kündigung hat in Textform oder per E-Mail zu erfolgen. Nach wirksamer Kündigung des Nutzungsvertrages darf PLANOPTO die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen der Erfüllung des Rahmenvertrages weiter speichern, sofern der Kunde dem nicht widerspricht oder die Löschung verlangt.

8.6

Die Kündigung des kostenpflichtigen Nutzungsvertrages beendet nicht den Rahmenvertrag zwischen den Parteien, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich verlangt. Der Rahmenvertrag kann nach Beendigung des Nutzungsvertrages aber von beiden Parteien jederzeit beendet werden. Mit Löschung des Accounts wird der Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt. Nach Beendigung des Rahmenvertrages werden sämtliche Daten des Kunden spätestens innerhalb von 12 Monaten von PLANOPTO gelöscht.

8.7

Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber PLANOPTO bestehen über eine Beendigung des Vertrages fort.

8.8

Die Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr insbesondere nach § 312g Abs. 1 Nr. 1,2, 3 sowie § 312g Abs. 1 Satz 2 BGB, die Verträge mit Endkunden betreffen, werden hierdurch abbedungen.

9. Freistellungen

9.1

PLANOPTO wird den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrecht durch PLANOPTO in Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatz übernehmen, wenn der Kunde PLANOPTO von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und PLANOPTO alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Diese Verpflichtungen entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von PLANOPTO bereitgestellter Software genutzt wurde.

9.2

Der Kunde stellt PLANOPTO von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der Pflichten des Kunden beruhen. Der Kunde stellt PLANOPTO insbesondere frei, die dadurch entstandenen Kosten zu übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, PLANOPTO in jeglicher Weise dabei zu unterstützen, eine derartige Inanspruchnahme abzuwehren.

10. Haftungsbeschränkung

10.1

Für Schäden haftet PLANOPTO nur, wenn PLANOPTO eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) in einer der Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PLANOPTO zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von PLANOPTO auf den Schaden beschränkt, der für PLANOPTO bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschaden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe einer Lizenzvergütung des betreffenden Mediums oder der Internetseite, beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.2

PLANOPTO haftet nicht für Folgen, die aufgrund von Tatsachen entstehen, die nicht im Einflussbereich von PLANOPTO liegen. PLANOPTO ist nicht für direkte oder indirekte Schäden und Kosten aller Art regresspflichtig, die auf höhere Gewalt, Eingriffe von Regierungs- und Verwaltungsbehörden, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien beruhen oder die auf Störungen auf Telekommunikationsverbindungen und auf Leitungswegen innerhalb des Internet, auf eine nicht ordnungsgemäße Verwendung des Dienstes oder ähnliche Einflüsse zurückzuführen sind, auf die PLANOPTO keinen unmittelbaren Einfluss hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird hiervon nicht berührt.

10.3

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von PLANOPTO.

10.4

Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von PLANOPTO verschuldeten Datenverlust haftet PLANOPTO ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherungskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verlorengegangen wären. Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (z.B. der Software) haftet PLANOPTO nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von PLANOPTO tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat.

10.5

Aus einer Garantieerklärung haftet PLANOPTO nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde.

11. Verjährung

11.1

Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden gegenüber PLANOPTO wegen eines Mangels ist auf ein Jahr verkürzt. Auch für Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nicht auf einem Mangel der Software beruhen, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.

11.2

Diese verkürzten Verjährungsfristen gelten jedoch nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

12.1

PLANOPTO erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab (Abrufbar unter https://callsheep.de/privacy-policy/). Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, verarbeitet PLANOPTO die Kundendaten als Auftragsverarbeiter ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung des Services. PLANOPTO trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Zur Bereitstellung, Verbesserung und Fehlerbehebungen des Services kann sich PLANOPTO auch der Dienstleistungen von Dritten bedienen, insbesondere aber nicht abschließend Google Analytics. PLANOPTO wird über den Einsatz dieser Analysesystemen in den Datenschutzbestimmungen informieren und sicherstellen, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

12.2

Soweit der Kunde selber personenbezogene Daten erhebt und verwendet, ist er für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -weitergabe sowie für die Verwendung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Kontaktdaten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten verantwortlich. Er stellt PLANOPTO von Ansprüchen Dritter frei.

12.3

Weder PLANOPTO noch der Kunde sind berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Als vertrauliche Informationen gelten sämtliche Informationen, schriftlich und mündlich übermittelt, die der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt, werden sich die Vertragspartner gegenseitig schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind Informationen, die dem jeweils anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, oder die anderweitig öffentlich bekannt sind, oder die schriftlich zur Veröffentlichung freigegeben sind, oder die von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, oder die unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder die aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrags.

12.4

PLANOPTO verarbeitet im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Der unter https://callsheep.de/avv.pdf einsehbare Vertrag über Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist daher fester Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen und tritt mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen durch den Kunden in Kraft.

13. Änderungsvorbehalte

13.1

PLANOPTO hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. PLANOPTO verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

13.2

PLANOPTO behält sich vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außer Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Software eine wesentliche Änderung der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird PLANOPTO dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. PLANOPTO wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

13.3

PLANOPTO behält sich darüber hinaus vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von PLANOPTO angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert, oder soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Software zu beseitigen, oder weil sich die Leistungen oder Vertragskonditionen von Drittanbietern oder Nachunternehmen wesentlich ändern, oder soweit PLANOPTO damit einer an PLANOPTO gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt, oder soweit dies für den Kunden überwiegend vorteilhaft ist. PLANOPTO behält es sich insbesondere vor, die Bereitstellung von zusätzlichen Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder zu beenden, wenn die technischen Partner der zusätzlichen Funktionalitäten bzw. die Anbieter der Drittsysteme ihre Leistungen oder Leistungsbedingungen wesentlich einschränken oder ändern und eine weitere Bereitstellung durch PLANOPTO deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand für PLANOPTO unverhältnismäßig groß ist.

13.4

PLANOPTO ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen in angemessener Höhe anzupassen. PLANOPTO wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features bzw. einer Änderung der Anzahl der zulässigen Nutzer einer Softwarelizenz resultierende Änderung des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer.

13.5

Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. PLANOPTO behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

13.6

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.

14. Schlussbestimmungen

14.1

Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.2

Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen PLANOPTO und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Freiburg.

14.3

Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden eine Fassung der AGB in deutscher Sprache zur Verfügung, die auf der Internetseite callsheep.de abrufbar sind. Bei Abweichungen, die aus der Übersetzung entstehen, gilt die Formulierung in deutscher Sprache.


Zuletzt aktualisiert am 30.06.2021