Bei vielen Filmprojekten ist das Budget knapp - daher ist es besonders attraktiv, bereits existierende Musik oder sogar Filmausschnitte zu verwenden anstatt alles neu zu produzieren.

Wer die Arbeit anderer nutzt, muss allerdings Copyrights beachten, um das geistige Eigentum anderer nicht zu verletzen und damit erhebliche Strafen zu riskieren. Zudem kann der Kauf von Lizenzen und Rechten an Fremdmaterial durchaus teuer sein, gerade für größere Projekte.

In diesem Artikel beschäftigen wir uns genauer mit mit der Creative Commons Lizenz und Public Domain Material - zwei Möglichkeiten, kostenfrei Musik, Filmausschnitte und Bildmaterial anderer Produzent*innen in das eigene Werk aufzunehmen.

Copyright kreativer Werke

Grundsätzlich ist erstmal jedes kreative Werk urheberrechtlich geschützt.

Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, in Deutschland erlischt das Urheberrecht an einem Werk 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In den USA erlischt das Copyright erst nach 95 Jahren, wenn es sich beim Urheber um eine Firma handelt.

Während das Urheberrecht aktiv ist, dürfen Werke nicht ohne die ausdrückliche Einwilligung des Urhebers bzw. der Urheberin verwendet, bearbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden. Ausgenommen davon sind - zumindest in Deutschland - in der Regel Kopien für den privaten Gebrauch. Bei Verletzung des Urheberrechts kann mit erheblichen Geldstrafen gerechnet werden, in besonders schwerwiegenden Fällen sogar mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, fremde Werke auch ohne Linzenzgebühren nutzen zu können: Einige Produzent*innen entscheiden sich dazu, auf ihr Urheberrecht zu Verzichten und versehen ihre Werke mit einer Creative Commons oder Public Domain Lizenz - mehr dazu in den folgenden Abschnitten.

Creative Commons

Während Creative Commons oft synonym für eine wenig einschränkende Urheberrechtslizenz genutzt wird, bezeichnet der Begriff eigentlich eine gemeinnützige amerikanische Organisation, die regelmäßig Standard-Lizenzverträge veröffentlicht.

Die Creative Commons Organisation unterstützt Autor*innen dabei, ihre Werke rechtssicher öffentlich nutzbar zu machen und hilft damit indirekt Produzent*innen, bereits veröffentlichte Musik, Filmausschnitte und sonstige kreativen Schöpfungen für ihre eigenen Produktionen zu verwenden.

Copyrights in der Filmproduktion - Creative Commons

Dieses Logo ist übrigens unter Creative Commons BY 4.0 lizensiert, es kann auf unserer Webseite also durch Angabe des Urhebers, der Creative Commons Organisation, sowie des Verlinkens auf die CC BY 4.0 Lizenz und dem Hinweis, dass keine Veränderungen vorgenommen wurden, frei verwendet werden.

Auf die genauen Rechte und Pflichten der verschiedenen Creative Commons Lizenzen wird später nochmal eingegangen, einige Eigenschaften haben jedoch alle gemein: Unter Creative Commons lizensierte Werke dürfen vervielfältigt und verteilt, verwendet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zu den genauen Voraussetzungen für eine solche Verwendung später mehr.

Public Domain

Als in der Public Domain werden Werke bezeichnet, deren Urheberrecht entweder ausgelaufen oder vom Autor oder der Autorin nicht verlängert wurde.

Sofern diese nicht anderweitig geschützt sind (siehe z.B. übernächsten Absatz), können Werke aus der Public Domain frei verwendet werden, ohne den oder die Urheber*in angeben zu müssen.

Mickey Mouse Disney Urheberrecht Copyright läuft 2024 aus

Übrigens: Das Urheberrecht für Disney’s bekannte Figur Mickey Mouse läuft am 1. Januar 2024 aus, damit geht die Figur in die Public Domain über. Das obige Bild ist allerdings unter CC0 lizensiert, also in der Public Domain.

In der Vergangenheit hat Disney hart darum gekämpft, den Übergang seiner Werke in die Public Domain zu verhindern. Durch intensive Lobbyarbeit konnte die Firma 1998 erreichen, dass der US-Senat mit dem Copyright Term Extension Act das Copyright in den USA deutlich ausweitete.

Lizenzformen - Wann ist was erlaubt?

Nun aber zu den konkreten Regeln: Wann darf ein fremdes Werk verwendet werden und was sind die Bedingungen? Hier eine Übersicht über gängige Creative Commons Lizenzen:

CC BY: Diese Lizenz kommt Nutzer*innen am weitesten entgegen. CC BY-lizensierte Werke dürfen verteilt und vervielfältigt, angepasst und als Grundlage für eigene Werke verwendet werden, sowohl privat als auch kommerziell. Die einzige Bedingung ist die Angabe des Urhebers bzw. der Urheberrin des Originalwerks.

CC BY-SA: Ähnlich wie CC BY, jedoch mit einem wichtigen Zusatz. Werke unter CC BY-SA dürfen vervielfältigt, angepasst und als Grundlage für eigene Werke verwendet werden, sowohl privat als auch kommerziell, solange der oder die Autor*in des Originalwerks genannt wird und alle auf diesem Werk basierenden oder dieses Werk verwendenden Schöpfungen ebenfalls unter CC BY-SA lizensiert sind.

CC BY-ND: Diese Lizenz erlaubt jegliche private oder kommerzielle Nutzung von Werken, verbietet aber eine Anpassung oder Veränderung in jeglicher Form. Auch hier muss der/die Urheber*in des Originalwerks genannt werden.

CC BY-NC: Ähnlich wie CC BY, erlaubt jedoch nur Nutzung, Anpassung oder Nutzung als Grundlage für eigene Werke für nicht-kommerzielle Zwecke. Der/die Urheber*in des Originalwerks muss genannt werden.

CC BY-NC-SA: Diese Lizenz erlaubt die Nutzung, Anpassung und Nutzung als Grundlage für eigene Werke für nicht-kommerzielle Zwecke und schreibt vor, dass jegliche von diesem Werk abgeleitete Schöpfungen den bzw. die Orginal-Urherber*in nennen und ebenso unter CC BY-NC-SA lizensiert sind.

CC BY-NC-ND: Hierbei handelt es sich um die restriktivste der Creative Commons Lizenzen. Erlaubt sind Download und Verbreitung des Werkes unter Nennung des/der Original-Autor*in, jedoch nur zu nicht-kommerziellen Zwecken.

Alle Details sind in aktueller Form auf der Website der Creative Commons Organisation zu finden.

Copyright vs. Trademarks

An dieser Stelle ist ein wichtiger Hinweis angebracht: Nicht alle Werke, die urheberrechtlich verwendet werden dürfen, können ohne Weiteres für eigene Produktionen verwendet werden!

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht / Copyright und Trademark

Ein klassiches Hindernis stellen Markenschutzrechte (“Trademarks”) dar. Ist ein Werk in die Public Domain übergegangen oder entsprechend offen lizensiert, kann es dennoch markkenrechtlich geschützt sein und daher nicht oder nur eingeschränkt von Dritten verwendet werden.

Es ist daher unbedingt notwendig, sämtliche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, bevor fremde Werke genutzt werden. Im Zweifelsfalls lohnt sich eine Nachfrage bei dem oder der Urheber*in, um auf der sicheren Seite zu sein.

Fazit

In diesem Artikel haben wir einen kurzen Abriss über Urheberrechte sowie die Verwendung von Werken unter Creative Commons Lizenzen und aus der Public Domain gegeben. Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung, alle Informationen werden also ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit zur Verfügung gestellt.

Schreibe uns doch gerne, falls du noch weitere Tipps und Tricks zu diesem Thema kennst, oder folge uns für mehr Blogposts wie diesem auf Instagram, Facebook, Twitter oder LinkedIn!

Wir freuen uns auf den Kontakt und das gemeinsame Gespräch!

Newsletter

Hat dir dieser Beitrag gefallen? Dann abonniere unseren Newsletter und verpasse keinen unserer Blogsposts.

In eigener Sache

Du bist selber Produzent/*in? Dann könnte unser kostenloses Crewplaungs-Tool callsheep für dich interessant sein!

callsheep Demo - Einladung von Crew und Backup-Optionen

Mit callsheep kannst du blitzschnell alle relevanten Personen aus deinem eigenen Kontaktbuch für eine Rolle anfragen und siehst online, wer bereits zu- oder abgesagt hat. Das Beste daran: Die eingeladenen Personen brauchen dafür keinen eigenen Account, du musst also niemanden onboarden, sondern kannst ab Tag 1 von callsheep profitieren.

Auch gegen kurzfristige Absagen bist du mit callsheep bestens gewappnet: Bereits beim Erstellen deiner Produktion kannst du für jede Rolle Backup-Optionen angeben, die bei Absage deiner Wunsch-Crewteilnehmer automatisch eingeladen werden. Hast du es eilig, kannst natürlich auch alle Optionen auf einmal einladen lassen und “Überbesetzungen” wieder absagen - oder du stellst eine Antwortzeit ein, nach deren Ablauf das jeweils nächste Talent angefragt wirst, solltest du keine Rückmeldung bekommen.

Gratis Loslegen

Die Anmeldung bei callsheep ist unkompliziert, kostenlos und dauert nur wenige Sekunden. Der Anspruch von callsheep ist es, ab der ersten Minute nach dem Login Zeit zu sparen - probiere es doch direkt aus und sichere dich für die nächsten Produktionen ab!